Vorschriften des Sommerhausgebites Hesseløje
- Fahren mit sowie Parken von Kraftfahrzeugen, Rädern und Mopeds auf den Gemeingebieten und auf dem Strand ist verboten.
- Aufstellen von Zelten und Campingwagen auf den Gemeingebieten
ist verboten (Spielzelte jedoch ausgenommen).
- Abwerfen von Abfällen jeder Art auf den Gemeingebieten ist verboten. Gartenabfälle müssen an einem Abladeplatz abgeliefert oder auf eigenem Grundstück destruiert/dekompostiert werden.
- Verwendung von offenem Feuer auf den Gemeingebieten is verboten.
- Abstellen von Booten und Kähnen auf den Gemeingebieten ist in der eigentlichen Ferienzeit verboten.
- Die Höchstgeschwindigkeit auf den Wegen des Sommerhausgebietes is 30 Stkm.
- In dem Sommerhausgebiet ist Parken nur den Grundbesitzern und deren Besuchern gestattet, und soweit möglich nur auf oder an eigenem Grundstück.
- In den Monaten Juni, Juli und August dürfen Rasenmäher, Gartenfräser und änliche geräuschvollen Geräte nur im Zeitraum zwischen 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr verwendet werden.
- Zerstreuen von Unkraut auf das Nachbargrundstück darf nicht stattfinden.
- Hunde müssen auf den Wegen, Fußwegen und Gemeingebieten an der Leine geführt werden
- Betreten der angrenzenden Felder sowie sonstiger Gebiete außerhalb des Sommerhusgebietes ist nicht erlaubt.
- Badebrücken dürfen nicht als feste anlegeplätye für Boote und Kähne benutyt werden.
Revidiert im juni 2000